Beschreibung
Stadt, Ortsteil und Umgebung
Die wirtschaftliche starke Standortstadt des Flughafens braucht
kaum näher vorgestellt werden. Auch als Wohngemeinde
ist die Stadt sehr beliebt, besonders ausserhalb der örtlich
eng limitierten Zonen mit grossen Lärmimmissionen von Starts und Landungen.
Das zum Verkauf stehende Grundstück Kat.-Nr. 6186 mit 2‘781m2
befindet sich ganz im Westen des Ortsteils Egetswil.
Dieses Gebiet beinhaltet praktisch nur Wohnbauten, abgesehen
von den noch aktiven Landwirtschaftsbetrieben.
Fluglärm von Starts ist nur sehr sporadisch zu hören, von Landungen gar nicht.
Direkt angrenzend befindet sich die Endstation zweier Buslinien, welche den
Ortsteil via Stadt direkt mit dem Flughafen verbinden.
Die Autobahn ist in 2,5 Kilometern staufrei erreichbar.
Die übrige Infrastruktur ist in der Stadt vollständig vorhanden.
Zusätzlich dient der Flughafen als Einkaufszentrum mit langen
Öffnungszeiten und als Verkehrsknotenpunkt auchfür Schnellzüge,
Busse und die Glatttalbahn.
Bauliche und planerische Gegebenheiten
Grundlage ist die städtische Bauordnung mit den Regeln für die Kernzone. Zusätzlich wurden
für das Grundstück zwei Baufelder definiert und mit Mantelbaulinien begrenzt. Generell sind
jeweils zwei Voll- und zwei Dachgeschosse möglich.
Aktuell befindet sich ein Bauernhaus von 1936 auf dem Grundstück, bestehend aus einem
Wohnhausteil am östlichen Rand mit einem grossen südlich/westlich angebauten
Scheunenteil. Aufgrund des Ortsbilds sind zweieinhalb Fassaden und das Dach des reinen
Wohnhausteils zu erhalten, mehr nicht. Ein rechtskräftiger Schutzvertrag besteht bereits.
Vorgesehen ist ein moderner Mehrfamilienhaus-Anbau (anstelle der Scheune) mit einer
schrägen Dachlinie und einer zurückhaltenden Gestaltung mit Holzfassaden und allenfalls
einem Backsteinsockel. Für das zweite Baufeld westlich gibt es keine besonderen Vorgaben.
Für die verbindende unterirdische Einstellhalle ist die Zufahrt über die südlichen Grundstücke
bereits unterirdisch vorhanden und mit einer Dienstbarkeit gesichert. Gemäss Stadt muss die
Parkierung auch so gelöst werden.
Altlasten und Schadstoffe
Es gibt keine Altlasten im Boden. Für das Gebäude wurde bereits ein Schadstoff-Gutachten erstellt.
Der Fensterkitt ist asbesthaltig. Die Flanschdichtungen in den Trinkwasserleitungen
sind noch zu überprüfen. Die als Dämm- und Füllmaterial verwendete Schlacke unter den
Dielenböden (beide Wohnzimmer im EG, dazu OG und DG) muss aufgrund des hohen
Gehalts an Antimon separat deponiert werden. Die übrigen Bauteile sind unkritisch bzw.
wurden bereits fachgerecht entfernt und entsorgt.
Ausgeführte Erschliessungsarbeiten Ende 2019
Die Strassen im Ortsteil wurden saniert, die Busendstation mit Wendeschleife wurde neu
gestaltet. Die Strom- und Wasserleitungen wurden durch den Versorger ibk (Industrielle
Betriebe Kloten) in passender Dimensionierung für die Neubauten neu auf das Grundstück
geführt.
Voraussetzungen für den Verkauf
Die Liegenschaft wird im Ist-Zustand verkauft. Es ist keine Übernahme der AG möglich. Der
bestehende Registerschuldbrief kann nach freiem Ermessen weiter verwendet werden.
Es gibt keinerlei Architektur- oder Bauverpflichtungen oder Verträge, welche weitergeführt
werden müssen.
Die wirtschaftliche starke Standortstadt des Flughafens braucht
kaum näher vorgestellt werden. Auch als Wohngemeinde
ist die Stadt sehr beliebt, besonders ausserhalb der örtlich
eng limitierten Zonen mit grossen Lärmimmissionen von Starts und Landungen.
Das zum Verkauf stehende Grundstück Kat.-Nr. 6186 mit 2‘781m2
befindet sich ganz im Westen des Ortsteils Egetswil.
Dieses Gebiet beinhaltet praktisch nur Wohnbauten, abgesehen
von den noch aktiven Landwirtschaftsbetrieben.
Fluglärm von Starts ist nur sehr sporadisch zu hören, von Landungen gar nicht.
Direkt angrenzend befindet sich die Endstation zweier Buslinien, welche den
Ortsteil via Stadt direkt mit dem Flughafen verbinden.
Die Autobahn ist in 2,5 Kilometern staufrei erreichbar.
Die übrige Infrastruktur ist in der Stadt vollständig vorhanden.
Zusätzlich dient der Flughafen als Einkaufszentrum mit langen
Öffnungszeiten und als Verkehrsknotenpunkt auchfür Schnellzüge,
Busse und die Glatttalbahn.
Bauliche und planerische Gegebenheiten
Grundlage ist die städtische Bauordnung mit den Regeln für die Kernzone. Zusätzlich wurden
für das Grundstück zwei Baufelder definiert und mit Mantelbaulinien begrenzt. Generell sind
jeweils zwei Voll- und zwei Dachgeschosse möglich.
Aktuell befindet sich ein Bauernhaus von 1936 auf dem Grundstück, bestehend aus einem
Wohnhausteil am östlichen Rand mit einem grossen südlich/westlich angebauten
Scheunenteil. Aufgrund des Ortsbilds sind zweieinhalb Fassaden und das Dach des reinen
Wohnhausteils zu erhalten, mehr nicht. Ein rechtskräftiger Schutzvertrag besteht bereits.
Vorgesehen ist ein moderner Mehrfamilienhaus-Anbau (anstelle der Scheune) mit einer
schrägen Dachlinie und einer zurückhaltenden Gestaltung mit Holzfassaden und allenfalls
einem Backsteinsockel. Für das zweite Baufeld westlich gibt es keine besonderen Vorgaben.
Für die verbindende unterirdische Einstellhalle ist die Zufahrt über die südlichen Grundstücke
bereits unterirdisch vorhanden und mit einer Dienstbarkeit gesichert. Gemäss Stadt muss die
Parkierung auch so gelöst werden.
Altlasten und Schadstoffe
Es gibt keine Altlasten im Boden. Für das Gebäude wurde bereits ein Schadstoff-Gutachten erstellt.
Der Fensterkitt ist asbesthaltig. Die Flanschdichtungen in den Trinkwasserleitungen
sind noch zu überprüfen. Die als Dämm- und Füllmaterial verwendete Schlacke unter den
Dielenböden (beide Wohnzimmer im EG, dazu OG und DG) muss aufgrund des hohen
Gehalts an Antimon separat deponiert werden. Die übrigen Bauteile sind unkritisch bzw.
wurden bereits fachgerecht entfernt und entsorgt.
Ausgeführte Erschliessungsarbeiten Ende 2019
Die Strassen im Ortsteil wurden saniert, die Busendstation mit Wendeschleife wurde neu
gestaltet. Die Strom- und Wasserleitungen wurden durch den Versorger ibk (Industrielle
Betriebe Kloten) in passender Dimensionierung für die Neubauten neu auf das Grundstück
geführt.
Voraussetzungen für den Verkauf
Die Liegenschaft wird im Ist-Zustand verkauft. Es ist keine Übernahme der AG möglich. Der
bestehende Registerschuldbrief kann nach freiem Ermessen weiter verwendet werden.
Es gibt keinerlei Architektur- oder Bauverpflichtungen oder Verträge, welche weitergeführt
werden müssen.